Steuern und Gebühren
F. 920: Einige Personen, Unternehmen und Volks- und
Regierungsgesellschaften verheimlichen einige Wahrheiten mit verschiedenen
Methoden, um die Zahlung von Steuern oder Anderem, worauf der Staat ein Anrecht
an Gebühren hat, zu unterschlagen. Ist dann diese Handlung für sie erlaubt?
A: Für niemanden ist es erlaubt, sich zu weigern, die
Vorschriften der Regierung der Islamischen Republik (Iran) durchzuführen und
die Gebühren, Steuern und sonstige gesetzlichen Rechte des Islamischen Staates
zu zahlen.
F. 921: Jemand bestreitet seinen Unterhalt durch einen
Spekulationsvertrag mit einer Bank und zahlt einen Teil der erzielten Gewinne an
die Bank gemäß dem Vertrag. Ist es dann für die Finanzbehörde erlaubt, von
ihm auch die Zahlung der Steuern des Anteils der Gewinne der Bank einzufordern,
zusätzlich zu der Steuer seines (eigenen) Anteils?
A: Diese (Regelung) folgt den Gesetzen und den Vorschriften
der Einkommensteuer, so dass, falls der Steuerpflichtige gesetzlich verpflichtet
ist, nur die Steuer seines Privatanteiles zu zahlen, er dann für die Steuern,
die am Anteil des Partners hängen, nicht einzustehen hat.
F. 922: Ich habe ein Haus von einem Mann gekauft, so
dass wir die Steuer, auf die der Staat ein Recht hat, für den Verkauf des
Hauses zu gleichen Anteilen bezahlen. Und der Verkäufer hat von mir gefordert,
dass ich für den Verantwortlichen der Steuer einen Wert (des Hauses) erwähne,
der niedriger als der (eigentliche) Preis ist, den ich an ihn bezahlt habe, um
Steuern zu zahlen, die geringer als gesetzlich der vorgeschriebene Betrag sind.
Habe dann ich den Unterschied der Steuer zwischen dem (tatsächlichen) Preis des
Hauses und dem Wert, den ich dem Verantwortlichen der Steuer angegeben habe, zu
zahlen?
A: Sie sind verpflichtet, den Rest Ihres Anteils der Steuer,
der mit dem tatsächlichen Preis des Hauses zusammenhängt, zu zahlen.
F. 923: Es ist bei den Einwohnern unseres Gebietes
üblich, dass man an den Staat, der nicht islamisch ist und seiner muslimischen
Bevölkerung zu schaden versucht, beim Umgang mit diesem (Staat) nicht
verpflichtet ist, die Gebühren für Wasser und Strom an den (Staat) zu zahlen,
insbesondere falls der (Staat) die Anhänger der Leute des Hauses (des
Propheten) [ahl-ul-bayt] - a. - gegenüber den Anderen benachteiligt. Ist es uns
dann erlaubt, uns zu weigern, die Rechnung für Wasser und Strom an diesen Staat
zu zahlen?
A: Dieses ist nicht erlaubt, sondern jeder, der Wasser und
Strom von einem Regierungsunternehmen für Wasser und Strom genutzt hat, ist
verpflichtet, die Gebühren dafür an den Staat zu zahlen, selbst falls er nicht
islamisch ist.
F. 924: Mein Ehemann ist gestorben und hat auf seinem
Bankkonto einen Geldbetrag hinterlassen, und die Bank hat sein Bankkonto nach
Kenntnis seines Ablebens aufgelöst und hat andererseits die Kommune über die
Steuer für sein Handelsgeschäft, für die Bauerlaubnis und Anderes informiert,
so dass sie das erwähnte Geschäft im Fall der Nichtzahlung dieser Steuer an
sie schließen wird. Und die Situation ist, dass unsere Kinder alle (noch) klein
sind und wir nicht fähig sind, die erwähnte Steuer zu zahlen. Sind wir dann
(dennoch) verpflichtet, diese Gebühren und Steuern zu zahlen?
A: Man ist verpflichtet, die Gebühren der Kommune und die
offizielle Steuer gemäß den Vorschriften des Staates zu zahlen. Und falls
diese Steuer und die Gebühren dem Verstorbenen obliegen, dann ist man
verpflichtet, dieses von der eigentlichen Hinterlassenschaft zu zahlen, vor dem
Abtrennen des Drittels und der Aufteilung des Erbes. Und falls es an den Erben
hängt, dann ist man verpflichtet, dieses von ihren Gütern zu zahlen.